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Verkehrsbuße anfechten: Fristen und Rechte im Überblick

Mann sitzt am Tisch, hält ein Dokument und schaut auf ein geöffnetes Laptop, daneben Handy, Brille und Kaffeetasse.

Manche Briefe möchte man nicht im Briefkasten vorfinden – eine Verkehrsbuße beziehungsweise, juristisch genauer, die Mitteilung über eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr gehört zweifellos dazu.

Im Umschlag können sich ein Foto, eine Zahlungsaufforderung und die Beschreibung eines Verstoßes befinden, den die fahrende Person mitunter nicht einmal wiedererkennt. Dann stellt sich schnell die Frage: Muss ich wirklich bezahlen?

Die Antwort lautet: nicht zwangsläufig. Wer mit dem vorgeworfenen Verstoß nicht einverstanden ist, darf sich dagegen verteidigen. Wie so oft bei behördlichen Verfahren ist vor allem entscheidend, dieses Recht zu kennen und die dafür geltende Frist nicht verstreichen zu lassen.

Zunächst lohnt sich jedoch eine sprachliche Klarstellung: Bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr ist das, was umgangssprachlich als „Verkehrsbuße“ bezeichnet wird, rechtlich eine Geldbuße. Auf diese Unterscheidung gehen wir in einem künftigen Artikel noch näher ein – versprochen.

Ich habe eine Mitteilung erhalten. Was nun?

Der Erhalt einer Mitteilung über eine Ordnungswidrigkeit bedeutet nicht, dass nur die Zahlung infrage kommt. Wer davon ausgeht, dass der Verstoß nicht begangen wurde, die Sachverhaltsdarstellung Fehler enthält oder Belege gegen den Vorwurf sprechen, kann eine Stellungnahme zur Verteidigung einreichen.

Bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr beträgt die Frist für die Verteidigung grundsätzlich 15 Werktage ab Zustellung der Mitteilung. Dies ergibt sich aus Artikel 175 Absatz 2 Buchstabe b des portugiesischen Código da Estrada.

Gerade an diesem Punkt sollte nichts überstürzt werden. Der Código da Estrada erlaubt zwar die freiwillige Zahlung der Geldbuße in ihrer Mindesthöhe, sieht aber ebenso vor, dass das Verfahren bei einer eingereichten Verteidigung fortgesetzt wird.

Mit anderen Worten: Eine freiwillige Zahlung schließt die Möglichkeit zur Verteidigung nicht automatisch aus. Wer den Vorwurf bestreiten möchte, hat allerdings noch eine ausdrücklich gesetzlich vorgesehene Alternative: Statt freiwillig zu zahlen, kann ein Betrag hinterlegt werden.

Kann ich den Betrag der Geldbuße hinterlegen?

Ja. Artikel 173 des Código da Estrada sieht die Hinterlegung eines Betrags in Höhe der anwendbaren Mindestgeldbuße vor. Diese Hinterlegung dient als Sicherheit für eine mögliche spätere Zahlung.

Wird die Mitteilung direkt bei der Kontrolle ausgehändigt, muss die Hinterlegung unverzüglich oder spätestens innerhalb von 48 Stunden erfolgen. Geht die Mitteilung später per Post zu, kann der Betrag ebenfalls innerhalb von höchstens 48 Stunden nach der Zustellung hinterlegt werden.

Der Unterschied ist wesentlich: Kommt es zu keiner Verurteilung, wird der hinterlegte Betrag zurückgezahlt. Hinterlegt die betroffene Person das Geld hingegen, ohne innerhalb der vorgesehenen Frist eine Verteidigung einzureichen, wird dieser Betrag automatisch als Zahlung angerechnet.

Verkehrsbuße anfechten: Wie geht das?

Die Verteidigung ist schriftlich bei der in der Mitteilung genannten Stelle einzureichen. Die Stellungnahme muss kein Roman sein – im Gegenteil: Je verständlicher und sachlicher sie formuliert ist, desto besser.

Nach dem Código da Estrada muss die Verteidigung auf Portugiesisch verfasst sein. Sie muss unter anderem die Nummer der Ordnungswidrigkeitsanzeige, die Angaben zur beschuldigten Person, die Darstellung des Sachverhalts, die Begründung, den Antrag sowie die Unterschrift enthalten.

Die fahrende Person sollte darlegen, weshalb sie den Verstoß für nicht gegeben hält oder warum aus ihrer Sicht relevante Umstände berücksichtigt werden müssen.

Zusätzlich können Unterlagen eingereicht werden, welche die eigene Darstellung stützen, etwa Fotos, Dokumente oder andere Beweismittel. Falls zutreffend, dürfen außerdem höchstens drei Zeuginnen oder Zeugen benannt werden.

Ein Beispiel ist ein Verstoß im Zusammenhang mit Verkehrszeichen: War ein bestimmtes Schild nicht erkennbar, verdeckt oder wies es einen Mangel auf, können Fotos vom Ort des Geschehens für die Verteidigung relevant sein.

Dasselbe gilt für andere Verstöße. Es reicht nicht aus, lediglich zu behaupten, „so war es nicht“. Erforderlich sind konkrete Angaben oder Belege, die den Inhalt der Anzeige entkräften können.

Kann ich die Beweise einsehen?

Ja – und es kann sinnvoll sein, dies vor der Einreichung der Verteidigung zu tun. Die betroffene Person kann beantragen, die Verfahrensakte und die darin enthaltenen Unterlagen einzusehen. So lässt sich genau nachvollziehen, auf welche Informationen sich der Vorwurf stützt.

Bei einem durch ein Radar festgestellten Verstoß kann es beispielsweise besonders hilfreich sein, die Unterlagen zur Messung einzusehen und, sofern vorhanden, die zugehörige Fotoaufnahme zu prüfen.

Der Antrag auf Akteneinsicht hemmt die Frist zur Einreichung der Verteidigung, solange über ihn entschieden wird. Dadurch muss die fahrende Person nicht ohne Kenntnis der Aktenlage reagieren, sondern kann zunächst feststellen, was tatsächlich in der Akte steht.

Was gilt, wenn ich nicht gefahren bin?

Auch in diesem Fall sollte die Mitteilung nicht ignoriert werden. War die Halterin oder der Halter des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Verstoßes nicht selbst am Steuer, muss innerhalb der vorgesehenen Frist angegeben werden, wer tatsächlich gefahren ist.

Bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr beträgt diese Frist grundsätzlich 15 Werktage nach der Zustellung. Besonders relevant ist das für Personen, deren Fahrzeug von mehreren Menschen genutzt wird. Allein die Tatsache, dass ein Auto auf einen bestimmten Namen zugelassen ist, bedeutet nicht zwingend, dass diese Person beim Verstoß gefahren ist.

Was passiert, wenn die Anfechtung abgelehnt wird?

Die Verteidigung gegenüber der Verwaltungsbehörde ist nicht unbedingt der letzte Schritt. Fällt die Entscheidung negativ aus, kann die fahrende Person die Entscheidung mit einer gerichtlichen Anfechtung angreifen, sofern die geltenden Fristen eingehalten werden.

Dafür stehen 15 Werktage ab Kenntnis der Verwaltungsentscheidung zur Verfügung. Die Anfechtung muss schriftlich bei der Verwaltungsbehörde eingereicht werden, welche die Geldbuße verhängt hat. Diese leitet das Verfahren anschließend an das zuständige Gericht weiter.

In dieser Phase kann es insbesondere bei hohen Beträgen, Nebenfolgen oder komplizierteren Sachverhalten ratsam sein, rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

Was ist, wenn bereits viel Zeit vergangen ist?

Hier kommt ein Begriff ins Spiel, der bei vielen Fahrenden Hoffnung weckt: die Verjährung. Der Código da Estrada legt für die Verjährung des Verfahrens wegen einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr grundsätzlich eine Frist von zwei Jahren fest, gerechnet ab dem Zeitpunkt des Verstoßes.

Vorsicht jedoch: Das heißt nicht, dass ein Verstoß nach zwei Jahren automatisch verschwindet. Bestimmte Handlungen und Umstände können den Fristablauf hemmen oder unterbrechen. So unterbricht etwa die Zustellung der Verurteilungsentscheidung die Verjährung.

Es genügt daher nicht, vom Datum des Verstoßes aus einfach 24 Monate hinzuzurechnen. Die Verjährung ist eine rechtlich komplexere Frage und muss unter Berücksichtigung des gesamten bisherigen Verfahrens geprüft werden.

Wann sollte ich eine Verkehrsbuße anfechten?

Immer dann, wenn dafür aus Ihrer Sicht Gründe vorliegen. Wer eine Mitteilung erhält und den vorgeworfenen Verstoß nicht akzeptiert, muss sich dem Vorwurf nicht einfach fügen. Es besteht das Recht, die eigene Darstellung einzureichen, Beweise vorzulegen und eine Prüfung des Falls zu verlangen.

Entscheidend ist, keine Frist zu verpassen. Praktisch gesehen sind vor allem drei Fristen wichtig: 48 Stunden für die Hinterlegung, sofern diese Möglichkeit besteht; 15 Werktage für die Einreichung der Verteidigung; sowie 15 Werktage für die gerichtliche Anfechtung einer nachteiligen Verwaltungsentscheidung.

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