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Straßenverkehrsordnung in Portugal: Digitaler Führerschein und strengere Regeln

Frau auf E-Scooter spricht mit Polizist in Warnweste auf Bürgersteig neben Straße mit Fahrzeugen.

Laut dem Jornal de Notícias bereitet die Regierung ein Paket von Änderungen an der Straßenverkehrsordnung vor. Diese sind bereits in einem Entwurf für ein Gesetzesdekret aufgeführt.

Von höheren Bußgeldern über neue Vorschriften für Elektroroller bis hin zur Einführung eines digitalen Führerscheins: Bei den Regeln für die Nutzung portugiesischer Straßen stehen zahlreiche Anpassungen bevor.

Digitaler Führerschein und Fahrzeugunterlagen

Der Entwurf für das Gesetzesdekret sieht offenbar zunächst einen digitalen Führerschein sowie eine App vor. In dieser mobilen Anwendung sollen sämtliche Fahrzeugdokumente hinterlegt werden können: der Prüfbericht der Hauptuntersuchung, der Versicherungsnachweis – die bekannte „Grüne Karte“ – und der Eigentumsnachweis.

Allerdings ist „nicht alles eitel Sonnenschein“. Wie der Jornal de Notícias berichtet, muss der Fahrer bei einer Verkehrskontrolle innerhalb von fünf Tagen eine PSP-Dienststelle oder die GNR aufsuchen und die Dokumente in Papierform vorlegen, falls die Behörden nicht über Geräte zum Auslesen der digitalen Unterlagen verfügen.

Auch der Führerschein selbst soll überarbeitet werden. Künftig soll er einen QR-Code und das doppelt abgedruckte Foto des Inhabers enthalten. Damit sollen das digitale Auslesen des Führerscheins ermöglicht und die Sicherheit erhöht werden.

Elektroroller: strengere Regeln in der Straßenverkehrsordnung

Neben dem digitalen Führerschein soll die überarbeitete Straßenverkehrsordnung strengere Vorschriften für Elektroroller einführen. Dies gilt, obwohl zugleich vorgesehen ist, die Helmpflicht für Nutzer von Fahrrädern und Elektrorollern mit Elektromotor abzuschaffen.

Elektroroller, die schneller als 25 km/h fahren können und deren Motor mehr als 250 Watt Leistung hat, dürfen demnach weder auf Radwegen noch auf Wegen für Fußgänger und Fahrräder unterwegs sein.

Wer gegen diese Regel verstößt, riskiert als Fahrer eines Elektrorollers ein Bußgeld zwischen 60 und 300 Euro. Darüber hinaus können zwei Punkte im Führerscheinregister abgezogen und der Elektroroller sogar beschlagnahmt werden.

Handy am Steuer und „wildes Campen“ im Fokus

Die Überarbeitung der Straßenverkehrsordnung nimmt neben Elektrorollern noch zwei weitere Bereiche ins Visier. Einer davon ist die Nutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt.

Wer am Steuer zum Handy greift, muss künftig möglicherweise mit einem Bußgeld von 250 bis 1250 Euro rechnen; bislang lagen die Beträge zwischen 120 und 600 Euro. Zusätzlich können dem Führerschein drei Punkte abgezogen werden.

Neue Vorgaben für Wohnmobile und Wohnwagen

Für Wohnmobile und Wohnwagen sieht das Dokument vor, dass Übernachtungen außerhalb ausgewiesener Stellplätze zwischen 21 Uhr und 7 Uhr mit einem Bußgeld von 60 bis 300 Euro geahndet werden. Erfolgt dies in einem Gebiet des Natura-2000-Netzes oder in einem Naturpark, steigt das Bußgeld auf 120 Euro bis 600 Euro.

An der Küste soll die Nationale Seebehörde zudem dieselben Kontrollbefugnisse wie die GNR und die PSP erhalten.

Vorgesehen sind schließlich auch Ausnahmen von der Pflicht zur Nutzung von Kindersitzen bei TVDE-Fahrzeugen, wie sie bereits für Taxis gelten. Außerdem soll ein Führerschein mit dem Tod seines Inhabers automatisch seine Gültigkeit verlieren.

Quellen: Jornal de Notícias, Observador, Executive Digest, Jornal i.

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