Auf Autobahnen richten sich die geltenden Höchstgeschwindigkeiten normalerweise nach der Fahrzeugklasse. In Portugal dürfen Pkw beispielsweise schneller fahren als schwere Fahrzeuge, für die niedrigere Limits gelten.
In Österreich gibt es allerdings Fälle, in denen nicht die Fahrzeugkategorie, sondern die Antriebsart den Unterschied macht. Auf bestimmten Abschnitten darf ein rein elektrisches Auto 130 km/h fahren, während für ein Verbrennermodell lediglich 100 km/h erlaubt sind.
IG-L: Umweltbedingte Tempolimits in Österreich
Grundlage dafür ist das Immissionsschutzgesetz-Luft, kurz IG-L. Dieses Gesetz ermöglicht Geschwindigkeitsbegrenzungen, die in bestimmten Gebieten den Schadstoffausstoß senken sollen.
Durch diese Vorgaben kann das reguläre Tempolimit von 130 km/h auf 100 km/h reduziert werden. Rein elektrische Fahrzeuge und Wasserstoffautos können davon ausgenommen sein; Benziner, Diesel und selbst Plug-in-Hybride profitieren dagegen nicht von dieser Regelung.
Dabei gilt eine entscheidende Voraussetzung: Die Ausnahme greift ausschließlich auf Strecken, auf denen sie ausdrücklich ausgeschildert ist. Besteht aus Sicherheitsgründen, wegen Baustellen, Verkehrsaufkommens oder aus anderen Ursachen ein abweichendes Tempolimit, müssen auch Elektroautos dieses einhalten.
In den Alpen ist die Regel besonders relevant
Vor allem in Tirol hat die Maßnahme großes Gewicht, weil die alpine Topografie den Abtransport von Schadstoffen erschwert. Auf der A12 zwischen der deutschen Grenze und Zirl gelten auf rund 90 km dauerhaft 100 km/h als umweltbedingtes Limit – damit handelt es sich um den längsten Abschnitt des Landes mit dieser Beschränkung. Auf der A13 gilt dasselbe auf etwa 12 km zwischen Innsbruck und Schönberg.
Auf weiteren österreichischen Strecken können die umweltbezogenen Limits dynamisch eingesetzt werden. Verkehrsmanagementsysteme legen anhand der Umweltbedingungen fest, wann die Geschwindigkeitsreduzierung aktiviert wird.
Das IG-L-System steht ebenfalls in der Kritik
Der ÖAMTC, Österreichs größter Automobilclub, befürwortete die Einführung der Ausnahme für Elektroautos und bezeichnete sie sogar als langjährige Forderung. Das heißt jedoch nicht, dass der Club das IG-L-System grundsätzlich unterstützt.
Seit Jahren kritisiert der Club verschiedene Aspekte der Regelung, darunter die Sanktionen. Ein Verstoß auf einer IG-L-Strecke kann mit einer höheren Geldbuße geahndet werden als eine vergleichbare Geschwindigkeitsüberschreitung nach den üblichen Verkehrsvorschriften. Der Grund: Verstöße in IG-L-Zonen werden nach dem Luftreinhaltegesetz und nicht nach dem allgemeinen Straßenverkehrsrecht bestraft.
Die Ausnahme ist zudem nicht zwingend auf Autos mit österreichischer Zulassung beschränkt. Auch Elektrofahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen können sie nutzen, sofern das Fahrzeug als rein elektrisch erkennbar ist. Wird eine Geldbuße verhängt, weil keine Kennzeichnung vorhanden ist, die dem österreichischen grünen Kennzeichen entspricht, kann es erforderlich sein, die Antriebsart nachträglich anhand der Fahrzeugpapiere nachzuweisen.
Für Verbrenner kann das Missachten eines IG-L-Tempolimits besonders teuer werden. Darüber hinaus verfügt Österreich über eines der strengsten Systeme Europas bei extremen Geschwindigkeitsüberschreitungen: Seit 2024 kann ein Fahrzeug unter bestimmten Umständen beschlagnahmt und später sogar versteigert werden.
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